Änderungen im Inkassorecht: Das sollten KMU jetzt wissen

Am 1. Oktober treten Änderungen am "Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" in Kraft. Dadurch wird sich im Forderungsmanagement von Unternehmen und in der Inkassobranche Manches ändern.

Die Herausforderungen im Forderungsmanagement sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Zahlungsmoral hat abgenommen und Unternehmen leiden aufgrund der COVID-Krise häufiger unter Liquiditätsengpässen. Sie sind deshalb auch nicht mehr so kulant wie früher, bzw. sie können sich die Kulanz oft nicht mehr leisten. Zahlungsziele wurden verkürzt und Anzahlungen oder Abschlagszahlungen werden häufiger gefordert.

60 Prozent der Schuldner im B2C Bereich gelten als nachlässig. Meist ohne böse Absichten. Rechnungen werden verschlampt oder vergessen. "Es gibt einen gesellschaftlichen Wertewandel bei der Zahlungsdisziplin. Die Hemmschwellen sinken,“ so Patric Weilacher vom Bundesverband für Inkasso- und Forderungsmanagement.

Das ist auch der Grund, weshalb immer mehr Unternehmen Inkassodienstleistungen in Anspruch nehmen. Von Schuldnern werden sie jedoch oft als bedrohlich empfunden. Außerdem stehen die an den Schuldner weitergereichten Kosten für die Verzugszahlungen nicht immer im Verhältnis zur Höhe der Forderung. Die Bundesregierung hat daher einige gesetzliche Neuerungen beschlossen.

Gesetzliche Änderungen

Folgendes ändert sich im Bezug auf „jede natürliche Person, gegen die eine Forderung geltend gemacht wird, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit steht":

  • Inkasso-Dienstleister müssen dem Schuldner mit der ersten "Geltendmachung" klar, verständlich und schriftlich erklären, warum sie was einfordern und welche Rechte der Schuldner hat.
  • Dienstleister müssen auch schriftlich auf Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen und die Folgen eines Schuldanerkenntnisses hinweisen.
  • Die Inkassogebühren sollen sich ab Oktober am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientieren. Die Kosten für Verbraucher sollen dadurch um rund ein Drittel sinken.

Effizientes Forderungsmanagement

Unternehmen und Inkassodienstleister müssen ihr Vorgehen entsprechend den neuen Regelungen umstellen. Das Transparenzgebot bedeutet in vielen Fällen einen Mehraufwand.

Willkommen ist das wohl in den wenigsten Unternehmen, denn das Forderungsmanagement nimmt schon heute viel Zeit in Anspruch. Firmen übernehmen aus Kostengründen das Inkassoverfahren oft selbst, inklusive der Abmahnungen.

Um das Forderungsmanagement zu vereinfachen, lohnt es sich für viele KMU, auf digitale Prozesse umzustellen. Laut einer Studie der Beratungsfirma Capgemini kann zum Beispiel die digitale Rechnungsbearbeitung diese Kosten um bis zu 75 Prozent reduzieren. Trotzdem hinken die meisten KMU in diesem Bereich noch hinterher. Laut einer Umfrage des Digital-Verbandes Bitkom haben von 613 befragten Unternehmen gerade mal 19 Prozent ihre Buchhaltung umfassend digitalisiert.

Deutlich weiter als digitales Forderungsmanagement geht zum Beispiel das Inkasso-Startup Troy. Hier übernehmen automatisierte Bots einfache Aufgaben. Das Unternehmen nutzt künstliche Intelligenz, um Gesprächsverläufe zu steuern. "Unsere Zahl-Quote liegt um 25 bis 80 Prozent höher, die Kunden bleiben dem Unternehmen erhalten und auch unsere eigene Weiterempfehlungsrate ist bestens", sagt CCO Jochen Schüssler.

Eine weitere Möglichkeit, um das Forderungsmanagement zu erleichtern, ist das sogenannte Factoring. Dabei werden ausstehende Forderungen an ein Factoring-Unternehmen verkauft, das dann die gesamte Abwicklung übernimmt. Factoring-Leistungen können Sie auf www.teylor.de innerhalb von wenigen Minuten unkompliziert beantragen. Bei Fragen dazu, können Sie sich jederzeit unter 07531-5848130 an unsere Finanzierungsberater wenden.