Sale & Leaseback: Liquidität in der Krise?

Kleine und mittelständische Unternehmen greifen in der Krise auf Sale & Leaseback-Finanzierungen zurück, um sich Liquidität zu verschaffen. Das kann funktionieren, es ist aber längst nicht immer die beste Lösung.

Liquidität ist das Schlüsselwort in der Coronakrise, denn in vielen Unternehmen sind schlagartig die Cashflows eingebrochen. Der Liquiditätspuffer deckt die Kosten dann vielleicht noch zwei Monate ab und die Bank verlängert unter Umständen die Kreditlaufzeit. Je länger die Krise jedoch andauert, desto entscheidender wird die Liquiditätssituation für das Überleben des Unternehmens.

Wenn es knapp wird ist der Sale & Leaseback ein möglicher Ausweg. Dabei verkauft ein Unternehmen einen Vermögensgegenstand an eine Leasinggesellschaft und least ihn dann zurück. Der Verkaufserlös stellt also zeitnah Liquidität bereit, die dann über längere Zeit in kleineren Raten wieder aus dem Unternehmen abfließt. Im Idealfall kann das Unternehmen die Leasinggebühren während der Laufzeit aus dem verkauften Vermögensgegenstand erwirtschaften.

Auswirkungen auf Bonität und Steuern

Ein Sale & Leaseback kann auch die Bilanz schönen und somit den Zugang zu Firmenkrediten erleichtern. Der Vertrag kann so aufgesetzt werden, dass der Vermögensgegenstand von der Aktivseite der Bilanz verschwindet. Mit dem Erlös können dann Verbindlichkeiten abbezahlt werden, wodurch der Verschuldungsgrad sinkt und die Bonität des Unternehmens steigt. Die Leasingraten werden außerdem als Aufwand verbucht, sie haben auf die Bilanz also zunächst keine Auswirkung. Dadurch entsteht auch ein steuerlicher Vorteil, denn der zu versteuernde Ertrag wird geschmälert.

Das funktioniert allerdings nur dann, wenn das Unternehmen auch ausreichend Cashflow erwirtschaftet, um die Leasingraten zu bezahlen. Kann das Unternehmen keine Zahlungen mehr leisten, wird der Vermögensgegenstand von der Leasinggesellschaft weiterverkauft oder anderweitig vermietet.

Wie wichtig ist der Vermögensgegenstand für den Unternehmenserfolg?

Beim Sale & Leaseback gibt das Unternehmen das Eigentum an dem jeweiligen Vermögensgegenstand an die Leasinggesellschaft ab. Unternehmer müssen sich deshalb fragen, wie wichtig das Eigentum an diesem Vermögensgegenstand für ihre Strategie ist. Es macht zum Beispiel keinen Sinn, eine selbst entwickelte Technologie zu verkaufen, die für den Unternehmenserfolg entscheidend ist.

Der Leasingvertrag kann aber auch so gestaltet werden, dass der Vermögensgegenstand am Ende der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Unternehmens zurückgeht. In diesem Fall sind meist die Leasingraten höher, sodass der Vermögensgegenstand während der Laufzeit abbezahlt wird. Für Unternehmen kann sich das vor allem dann lohnen, wenn der Vermögensgegenstand am Ende der Laufzeit noch nicht abgenutzt oder veraltet ist.

Es gibt oft bessere Lösungen

Sale & Leaseback-Verträge sind für Unternehmen eine Möglichkeit, stille Reserven zu heben und gebundenes Kapital freizulegen. Sie eignen sich aber längst nicht für alle Unternehmen. Meist kommen Sale & Leaseback-Finanzierungen nur für Vermögensgegenstände in Frage, die mobil und marktfähig sind und somit von der Leasinggesellschaft einfach weiter vermietet oder verkauft werden können. Für Immobilien oder Spezialanlagen eignet sich diese Finanzierungsvariante weniger.

Deshalb sind gesicherte Firmenkredite oft die bessere Lösung. Statt des Sale & Leaseback kann man bei gegebener Bonität auch einen Kredit mit dem Vermögensgegenstand besichern. Der Vorteil: Der Vermögensgegenstand bleibt dann im Eigentum der Firma. Solche Finanzierungen sind bei Banken auch recht günstig zu haben, da der Kredit besichert wird. Ein Firmenkredit ist darüber hinaus wesentlich schneller zu bekommen als eine Sale & Leaseback Finanzierung, da viele Leasinggesellschaften den Vermögensgegenstand vor Ort bewerten. Bei Teylor starten Maschinenfinanzierungen beispielsweise schon ab 1,3 % effektiver Jahreszins. Die Finanzierung über einen Sale & Leaseback ist auf die Laufzeit gerechnet meist teurer; Unternehmen sollten hier also genau nachrechnen.

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