Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Um einen Kredit bei der Hausbank zu bekommen, müssen Antragsteller oft entweder Kreditsicherheiten oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft nachweisen. Was Kreditsicherheiten sind, das haben wir bereits in diesem Artikel erklärt. Heute geht es um den Begriff der selbstschuldnerischen Bürgschaft.
Bei einer Bürgschaft übernimmt eine dritte Person – der „Bürge“ – im Zahlungsausfall die Verpflichtungen des Kreditvertrages. Das beinhaltet sowohl die Zins- als auch die Tilgungsverpflichtungen. Dazu muss im Vorfeld ein Bürgschaftsvertrag unterzeichnet werden.
Bei einer gewöhnlichen (nicht-selbstschuldnerischen) Bürgschaft gemäß BGB §765 – auch „Ausfallbürgschaft“ oder „BGB-Bürgschaft“ genannt – kann der Bürge die Zahlung zunächst verweigern, wenn er sie als ungerechtfertigt ansieht. Der Bürge könnte beispielsweise der Meinung sein, dass der Hauptschuldner über Vermögenswerte verfügt, die zur Rückzahlung des Kredits verwendet werden könnten, etwa ein Haus oder ein Auto. Dann könnte der Bürge die Zahlung verweigern und der Fall müsste vor Gericht geklärt werden.
Das Recht des Bürgen, die Zahlung solange zu verweigern, bis die Bank die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat, nennt man juristisch die „Einrede der Vorausklage“ (§771 BGB). Die Bank darf bei Zahlungsschwierigkeiten nicht sofort auf den Bürgen zugehen, sondern muss zunächst ihre Forderungen einklagen, bis es schließlich zur Zwangsvollstreckung kommt. Erst dann darf sie sich an den Bürgen wenden.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: der Bürge haftet sofort mit seinem gesamten Privatvermögen
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge von vornherein auf die Einrede der Vorausklage. Damit steht der Bürge im Falle des Zahlungsausfalls unmittelbar in der Haftungsschuld und muss unverzüglich zahlen, ohne zuerst die Sachlage prüfen zu können.
Für den Bürgen ist die selbstschuldnerische Bürgschaft deshalb mit größeren Risiken verbunden. Er steht sofort in der Haftungsschuld und zwar mit seinem gesamten Privatvermögen. Für die Bank bietet die selbstschuldnerische Bürgschaft mehr Sicherheit als die gewöhnliche Bürgschaft, da sie sofort die Zwangsvollstreckung veranlassen kann.
Der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage muss im Bürgschaftsvertrag schriftlich in einer entsprechenden Klausel geregelt sein. Der Bürgschaftsvertrag muss von allen drei Parteien – Hauptschuldner, Bank und Bürge – unterschrieben werden und die folgenden Punkte enthalten:
• Name des Bürgen
• Name des Gläubigers
• Bezeichnung der Ansprüche
• Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 773 BGB
• Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 BGB
• Festsetzung eines Höchstbetrags für die Bürgschaft
• Zeitliche Begrenzung der Bürgschaft
Nach Alternativen suchen: Nicht jeder Kreditgeber verlangt eine Bürgschaft
Banken verlangen bei Kreditanträgen oft eine selbstschuldnerische Bürgschaft, vor allem dann, wenn der Antragsteller keine Sicherheiten stellen kann. Grundsätzlich kann jeder als Bürge einspringen, dessen Bonität von der Bank als ausreichend eingestuft wird.
Vor allem bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft bringt der Bürge dem Kreditnehmer allerdings großes Vertrauen entgegen. Deshalb springen in den meisten Fällen nur Familienmitglieder oder enge Freunde als Bürgen ein. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft sollten sowohl der Kreditnehmer als auch der Bürge jedoch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn es tatsächlich zum Zahlungsausfall kommt, dann wird die persönliche Beziehung höchstwahrscheinlich darunter leiden.
Unter bestimmten Umständen gelten Bürgschaften allerdings auch als sittenwidrig. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Bürge durch die Übernahme der Schulden stark überfordert wäre oder wenn er dem Kreditnehmer emotional nahe steht, wie zum Beispiel ein Ehepartner. Es gab bereits Fälle, in denen die Bank das Verhältnis zwischen Hauptschuldner und Bürge "in sittlich anstößiger Weise" ausgenutzt hat und die Bürgschaft somit als unrechtmäßig abgelehnt wurde (BGH-Urteile vom 14.05.2002, Az: ZR 50/01 und Az: 81/01). Das sind allerdings Einzelfälle.
Auch wenn Bürgschaften bei Hausbanken noch immer recht häufig zum Einsatz kommen, gibt es mittlerweile auch genügend Kreditgeber, die keine Bürgschaften verlangen. Bei Teylor müssen Sie gar keine Bürgschaften nachweisen und noch nicht mal Kreditsicherheiten stellen. Deshalb ist der Teylor-Firmenkredit einer der einfachsten und schnellsten Kredite Deutschlands. Probieren Sie es aus und holen Sie sich kostenlos und unverbindlich innerhalb von weniger als zehn Minuten ein Angebot ein, auf www.teylor.de.