Die Pleitewelle: Was tun, wenn ein Schuldner Insolvenz anmeldet?
Ab Mai soll die Insolvenzantragspflicht wieder gelten und Experten warnen vor einer Pleitewelle. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie im Falle der Insolvenz eines Schuldners reagieren sollten.
Ab Mai soll die Insolvenzantragspflicht wieder gelten und Experten warnen vor einer Pleitewelle. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie im Falle der Insolvenz eines Schuldners reagieren sollten.
Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht während der Pandemie hatte einen sichtbaren Effekt: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen auf einen historischen Tiefstand gesunken – trotz Schließung von Einzelhändlern, Restaurants, Fitnessstudios und vielen anderen Kleinbetrieben.
Ab Mai soll die Insolvenzantragspflicht nun wieder gelten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zeigt sich besorgt: „Deutschland wird unweigerlich eine Welle von Unternehmensinsolvenzen bevorstehen, und es ist besser, diese frühzeitig zu erkennen und abmildern zu helfen“, sagte der DIW-Chef dem Handelsblatt.
Die Firmenpleiten der Krise sind also nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Unternehmen sollten deshalb ab jetzt die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden im Auge behalten. Sollte ein Kunde Insolvenz anmelden, dann müssen Sie schnell reagieren.
Das Insolvenzverfahren
Als Gläubiger müssen Sie nicht am Insolvenzverfahren Ihrer Schuldner teilnehmen. Das heißt, Sie müssen Ihre offenen Forderungen in der Regel nicht in der Insolvenztabelle anmelden. Dann erhalten Sie aber auch keine Insolvenzquote, stattdessen fällt Ihre Forderung unter die Restschuldbefreiung. Mit anderen Worten: Sie bekommen kein Geld. Außerdem läuft ohne die Anmeldung die Verjährungsfrist weiter. Meist beträgt diese drei Jahre. Wenn es sich also um eine substantielle Forderung handelt, die den Aufwand rechtfertigt, dann sollten Sie diese im Insolvenzverfahren anmelden.
Forderungen anmelden
Wenn Sie eine Insolvenzquote bekommen möchten, dann müssen Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren vor dem Schlusstermin anmelden. Nach der Anmeldung erfolgt eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter. Da Sie nicht wissen, wie lange das Insolvenzverfahren dauert, ist es ratsam, dass Sie Ihre Forderungen so schnell wie möglich anmelden. Es kommt im übrigen auch nicht auf die Fälligkeit Ihrer Forderung an. Jede vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Forderung wird mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig.
Insolvenzverwalter
Den Kontakt des Insolvenzverwalters erhalten Sie aus dem Gerichtsbeschluss. Meistens erhalten Sie auch ein Formular, darauf sollten Sie sich allerdings nicht verlassen. Für die Anmeldung brauchen Sie auch kein Formular, ein Fax, ein Brief oder eine Email mit qualifizierter Signatur reichen aus. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und Sie sollten sowohl die Rechtsgrundlage (zum Beispiel Mietvertrag oder Kaufvertrag) als auch den Betrag nennen.
Insolvenzplan
Sollte es einen Insolvenzplan geben, dann können Sie auch eine Insolvenzquote bekommen, wenn Sie Ihre Forderung nicht für das Insolvenzverfahren angemeldet haben. Beim Insolvenzplan gibt es außerdem eine besondere, auf ein Jahr verkürzte Verjährungsfrist (§259 InsO).
Nach der Prüfung
Sollte Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter akzeptiert werden, dann bekommen Sie keine gesonderte Nachricht. Nur, wenn Ihre Forderung bestritten wird, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall können Sie einen Fachanwalt für Insolvenzrecht beauftragen, um Ihre Forderung einzuklagen.
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