Staatliche Liquiditätshilfen während der Corona-Krise: Links und Informationen für Mittelständler

Staatliche Liquiditätshilfen während der Corona-Krise: Links und Informationen für Mittelständler

Der Bund und die Länder schnüren Hilfspakete für Unternehmen in Not. Zentraler Aspekt der Programme sind Kredithilfen für Mittelständler, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

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Der Bund und die Länder schnüren Hilfspakete für Unternehmen in Not. Zentraler Aspekt der Programme sind Kredithilfen für Mittelständler, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.  

Das Coronavirus ist mittlerweile nicht mehr nur eine Gefahr für die Gesundheit sondern hat auch die Wirtschaft erfasst. Die Aktienkurse sind weltweit in den Keller gesunken und auch mittelständische Betriebe stehen vor Liquiditätsengpässen.

Die Bundesregierung und die Länder haben deshalb Notfall-Programme für Corona-geschädigte Unternehmen zugesagt. Dabei geht es insbesondere um die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, um Betriebsschließungen und Arbeitslosigkeit zu verhindern und das Bankensystem zu entlasten.

Die wichtigsten Programme im Überblick:

Bund: Kredithilfen über die KfW

Die KfW-Bank stellt Kredite zur Verfügung, die zusammen mit der Hausbank des betroffenen Unternehmens vergeben werden. Dazu will die Bundesregierung den Bürgschaftsrahmen der KfW von derzeit 460 Milliarden Euro auf eine halbe Billion Euro aufstocken. Dieser Rahmen könnte darüber hinaus weiter erhöht werden, sagte Finanzminister Olaf Scholz. Unternehmen können die Unterstützungs-Kredite unabhängig von ihrer Branche oder Unternehmensgröße in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus sind auch Express-Bürgschaften angedacht, um Unternehmen schnell unter die Arme zu greifen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte zudem einen staatlichen Notfallfonds, der Überbrückungsgeld für Selbstständige und Kleinstunternehmen stellen sollte.

Länder: Bürgschaftsbanken und Förderinstitute

Neben den Liquiditätshilfen des Bundes über die KfW-Bank stellen auch die Länder öffentliche Finanzierungsangebote bereit.

Nordrhein-Westfalen

Unternehmen können über die die Bürgschaftsbank NRW bis zu 2,5 Millionen Euro an Krediten absichern (Expressbürgschaft innerhalb von 72 Stunden) und das Landesbürgschaftsprogramm besichert Kredite ab 2,5 Millionen Euro für  Großunternehmen.

Kleinunternehmen können bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro ohne Sicherheiten beantragen.

Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stellen Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften zur Verfügung.

Das Wirtschaftsministerium richtet außerdem eine Stabsstelle "Unternehmenshilfe Corona" ein, die Sie wie folgt erreichen können:

Tel: 06131/16-5110

E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Bürgschaftsbank M-V hat ihr Bürgschaftsvolumen auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Kredit verdoppelt und das Vergabeverfahren für Bürgschaften vereinfacht.

Sie erreichen die Unternehmens-Hotline unter: 0385-588 5588

Brandenburg

Das Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) unterstützt Unternehmen bei Liquiditätsengpässen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Zudem wurde das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) angepasst und für nahezu alle Branchen geöffnet.

Bayern

Der Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank wurde auf 500 Millionen Euro erhöht. Kleine Betriebe erhalten sehr kurzfristig Kredite zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Für größere Betriebe wird derzeit der Bayernfonds aufgelegt.

Niedersachsen

Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) übernimmt jetzt Bürgschaften bis zu 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage.

Andere Länder

Auch andere Bundesländer arbeiten derzeit an Förderprogrammen, die speziell auf die Krise zugeschnitten sind. Halten Sie dazu auf den Webseiten der jeweiligen Institute nach Mitteilungen ausschau.

Eine Auflistung der Bürgschaftsbanken der Länder finden Sie hier.

Weitere Förderinstitute sind zudem hier gelistet.

Steuererleichterungen

Neben den Liquiditätshilfen über die staatlichen Förderbanken hat der Bund zudem Steuererleichterungen beschlossen. Dabei sind sowohl Steuerstundungen als auch die Reduzierung von Steuervorauszahlungen möglich. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat außerdem kurzfristig ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, um die Kurzarbeiterregelungen anzupassen. Rückwirkend zum 1. März können Betriebe Kurzarbeitergeld nun bereits nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt bisher ein Drittel der Arbeitnehmer. Dazu können Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren.