Versteckte Kosten: Wie Sie bei Firmenkrediten Fallstricke vermeiden
Augen auf beim Kreditantrag! Oft gibt es versteckte Kosten, die auf den ersten Blick nicht gleich auffallen. Kreditnehmer müssen sich den Kreditvertrag deshalb genau durchlesen.
Augen auf beim Kreditantrag! Oft gibt es versteckte Kosten, die auf den ersten Blick nicht gleich auffallen. Kreditnehmer müssen sich den Kreditvertrag deshalb genau durchlesen.
Die Zinsen liegen derzeit auf einem historischen Tiefstand und so mancher Bankberater verwendet das auch gerne als Verkaufsargument. Davon sollten Sie sich nicht verführen lassen. Auch wenn die Zinsen derzeit niedrig sind, ist der Kredit deshalb nicht unbedingt günstig. Bei vielen Angeboten gibt es nämlich versteckte Kosten.
„Versteckte Kosten“ heißt Kosten, die zusätzlich zu den Kreditzinsen anfallen. Bankberater informieren nicht immer klar über diese Zusatzausgaben, im Kreditvertrag stehen sie dann aber sehr wohl. Genau den lesen sich aber viele nicht richtig durch und später folgt die unangenehme Überraschung.
Um das zu vermeiden, sollten Sie auf die folgenden Kostenfallen achten:
Bearbeitungsgebühren
Einige Banken und Kreditvermittler verlangen Kredit-Bearbeitungsgebühren, die zum Teil zwischen zwei und drei Prozent liegen können. Bis vor wenigen Jahren waren diese Gebühren sogar branchenüblich und wurden auch von renommierten Geldhäusern erhoben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Kreditbearbeitungsgebühren mittlerweile jedoch unzulässig. Der BGH urteilte darüber in zwei Verfahren, wobei in einem Fall die Bank mehr als 30.000 Euro zurückerstatten und diesen Beitrag auch noch verzinsen musste.
Wer also bei einer Bank Kredit-Bearbeitungsgebühren zahlen musste, der kann dagegen klagen. Dabei gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wer bei einem Firmenkredit in den letzten drei Jahren Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, der kann diese zurückfordern.
Diese Rechtsprechung gilt seit 2017 auch für Firmenkredite. Allerdings greift die Regelung nur bei Krediten lizenzierter Banken. Für Kreditvermittler ohne Banklizenz gilt dieses Verbot hingegen nicht.
Ausnahme Förderkredite
Auch bei Förderkrediten muss man aufpassen. Bei diesen Krediten gilt die oben aufgeführte Rechtsprechung des BGHs nicht, da sie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vergeben werden.
Die KfW erhebt bei Förderkrediten zum Beispiel regelmäßig einen Auszahlungsabschlag von 4 Prozent. Das bedeutet, Kreditnehmer bekommen anstatt 1.000 Euro nur 960 Euro ausbezahlt, müssen aber 1.000 Euro tilgen.
In diesem Fall gibt es keine Möglichkeit, diese Gebühren zurückzufordern. Das gilt sowohl für Förderdarlehen als auch für Existenzgründerkredite.
Kontoführungsgebühren
Bei manchen Banken muss man speziell für das Darlehen ein Darlehenskonto eröffnen. Oftmals verlangen Banken dafür dann Kontoführungsgebühren. Das ist zwar in der Regel nicht viel Geld, trotzdem sind es zusätzliche Kosten, die in die Gesamtbetrachtung mit einfließen sollten.
Wertermittlungsgebühren
Bei gesicherten Krediten erheben Banken manchmal eine „Wertermittlungsgebühr“ oder „Schätzgebühr“. Dabei werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens – zum Beispiel zur Ermittlung eines Immobilienwertes – an den Bankkunden weitergereicht. Mittlerweile ist diese Gebühr jedoch genauso wie die Kredit-Bearbeitungsgebühr unzulässig – zumindest bei Bankkrediten. Das gilt aber nur, wenn Sie im Vertrag vorformuliert ist. Die Bank kann eine Wertermittlungsgebühr, separat vom Kreditvertrag, individuell mit dem Kunden vereinbaren.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn Sie einen Kredit vorzeitig kündigen wollen, dann wird die Bank Ihnen vermutlich eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Bei Verbraucherkrediten ist die Höhe dieser Zahlung auf maximal 1 Prozent der Kreditsumme begrenzt. Bei gewerblichen Darlehen greift diese Regelung allerdings nicht. In diesem Fall sollte Ihr Kreditvertrag eine Sondertilgungsvereinbarung enthalten, aus der hervorgeht, wie genau die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
Der effektive Jahreszins beinhaltet nicht alle Kosten
Kreditantragsteller sollten immer nach dem effektiven Jahreszins fragen, da dieser die Höhe der Kreditkosten besser abbildet, als der Nominalzins. Aber auch im effektiven Jahreszins sind nicht immer alle Kosten enthalten.
Bei Kreditvermittlern sind zum Beispiel deren Bearbeitungsgebühren oft nicht im effektiven Jahreszins enthalten. Auch wenn der Kreditnehmer zum Beispiel eine Restschuldversicherung abschließen möchte, dann müssen diese Kosten nicht im effektiven Jahreszins ausgewiesen werden.
Alle Kosten und Gebühren müssen aber vertraglich geregelt sein. Kreditantragsteller sollten also auf jeden Fall immer den Vertrag genau durchlesen.
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