Der Definitionen-Dschungel: Was ist ein Firmenkredit?
Was ist eigentlich ein Firmenkredit? Kredite für Gewerbetreibende, Unternehmerkredite, Kredite für Selbstständige; wo liegen die Unterschiede und warum ist das überhaupt wichtig?
In unserem letzten Artikel ging es um den Kredit für Selbstständige. Da es bei den Definitionen oft Missverständnisse gibt, wollen wir in diesem Artikel einige Begriffe klären.
Der Unterschied zwischen einem Privat- und einem Firmenkredit ist einfach: Ersterer ist für private Zwecke, letzterer für gewerbliche oder berufliche Zwecke. Anders als der Begriff „Firmenkredit“ jedoch suggeriert, müssen diese Kredite längst nicht nur von „Firmen“ aufgenommen werden.
Kredite für Gewerbetreibende
„Firmenkredit“ ist ein Oberbegriff, der eine weite Bandbreite an Krediten abdeckt. Zum einen gehören zu den Firmenkrediten „Kredite für Gewerbetreibende“, also Darlehen, um die Geschäftstätigkeit eines Gewerbes zu unterstützen. Die „Firma“ ist der Name, unter der das Gewerbe betrieben wird. Ein Handelsgewerbe ist wiederum ein Gewerbebetrieb, der einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Einen Firmenkredit kann man aber auch ohne einen solchen Geschäftsbetrieb beantragen. Ein Kleingewerbetreibender kann beispielsweise auch einen Firmenkredit aufnehmen, obwohl sein Gewerbe keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Wenn ein sogenannter „fliegender Händler“ auf Wochenmärkten Waren verkauft, braucht er dafür keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb. Wenn er aber im Handelsregister als Kaufmann eingetragen ist, ist er Kleingewerbetreibender und kann einen Firmenkredit beantragen. Beispielsweise, um einen Lieferwagen anzuschaffen.
Firmenkredite ohne Gewerbe
Ein „Unternehmerkredit“ oder ein „Kredit für Selbstständige“ ist ebenfalls ein Firmenkredit, wenn er zur Finanzierung von gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit aufgenommen wird. Der Begriff des Unternehmers ist in §14 BGB definiert und bezeichnet
- eine natürliche oder juristische Person
- oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
- die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ein Firmenkredit erfordert also nicht unbedingt ein Gewerbe. Freiberufler wie Anwälte, Sachverständige oder Architekten führen beispielsweise oft kein Gewerbe und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Sie sind auch keine Kaufleute und haben keine Firma. Trotzdem sind Darlehen, die ihre berufliche Tätigkeit unterstützen, „Firmenkredite“. Wenn ein Anwalt beispielsweise einen Kredit aufnimmt, um einen Computer für seine Kanzlei zu kaufen, ist das ein Firmenkredit. Wenn er den Kredit aufnimmt, um ein rein privat genutztes Auto zu kaufen, ist es ein Privatkredit.
Die Abgrenzung ist von Bedeutung, da bei Firmenkrediten andere gesetzliche Regelungen gelten, als bei Verbraucherkrediten.
Noch ein Wort zu Teylor: Bei uns können Sie ausschließlich Firmenkredite aufnehmen. Für einen Teylor-Kredit brauchen Sie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder eine rechtsfähige Personengesellschaft wie eine GmbH & Co KG. Die juristische Person muss aber nicht zwingend ein Gewerbe betreiben. Wenn Sie zum Beispiel eine Holding-GmbH betreiben, können Sie ebenfalls einen Teylor-Kredit beantragen.
Konnten wir Ihnen durch den Definitionen-Dschungel helfen? Falls Sie wissen möchten, ob Sie für einen Teylor-Kredit in Frage kommen und welche Konditionen wir Ihnen bieten können, stellen Sie bitte kostenlos und unverbindlich einen Antrag unter www.teylor.de.